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So erfüllen Sie die Kriterien der Aufstallungspflicht bei Omlet-Produkten

In den letzten Wochen und Monaten stand vor allem ein Thema im Vordergrund, wenn es um die Hühnerhaltung geht: Die Vogelgrippe, Aviäre Influenza oder auch Geflügelpest. In mehr und mehr Regionen wird die so genannte Stallpflicht verordnet. Viele unserer Kunden sind besorgt, dass Ihre Hühnerställe, Ausläufe und Volieren nicht den Kriterien der Behörden entspricht.

SIE KÖNNEN DIE EGLU HÜHNERSTÄLLE UND UNSER HÜHNERGEHEGE AUCH NUTZEN, WENN IN IHRER REGION STALLPFLICHT BESTEHT! Sie müssen lediglich einige Vorkehrungen treffen.

Die Maschenweite bei den Ausläufen unserer Eglu Hühnerställe und Hühnervoliere schützt zwar vor vielen Raubtieren wie zum Beispiel dem Fuchs, doch kleine Vögel, wie  Spatzen können mitunter in das Gehege fliegen. Da laut Aufstallungsgebot eine Voliere oder ein Auslauf so präpariert werden müssen, dass die Hühner nicht mit wild lebenden Vögeln in Kontakt kommen, müssen Sie einige Vorkehrungen diesbezüglich treffen:

Abdeckungen / Dach

Die Verordnung gibt vor, dass Hühner zwar in einem Gehege gehalten werden können, dies muss jedoch über ein undurchlässiges Dach verfügen, um zu verhindern, dass beispielsweise Kot von vorbeiziehenden Wildvögeln in Kontakt mit den Hühnern kommen kann. Sowohl für die Ausläufe unserer Hühnerställe, als auch für das Hühnergehege Walk In Run sind verschiedene Wetterabdeckungen erhältlich. Am besten geeignet sind dabei unsere Abdeckungen mit Rinnenkante, da diese lückenlos und sicher miteinander verbunden werden können. Sie sind sowohl als Allwetter- und als Klarsichtvariante erhältlich. Alle verfügbaren Wetterschutzabdeckungen werden komplett mit Spannhaken geliefert, die das Anbringen erleichtern.

Sicherung der Seiten

Verwenden Sie Baumschutznetz, Wildzaun oder Vogelschutznetz, um die Gehegeteile vor kleinen Vögeln wie Spatzen zu sichern. Diese engmaschigen Netze sind in Baumärkten oder online vielerorts erhältlich. Die Maschenweite sollte circa 10 x 10 mm betragen.

Der Stall selbst

Unsere Ställe müssen nicht gesondert gesichert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich nach Reinigung des Stalles oder Kontakt mit den Tieren gründlich die Hände waschen und desinfizieren. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass im Falle einer Ansteckung Ihrer Tiere sich die Krankheit nicht weiter ausbreiten kann.

Einstreu, Heu und Kot entsorgen

Hühnerkot eignet sich hervorragend als Dünger für Ihren Garten. Leider müssen Sie momentan darauf verzichten.

Meldepflicht

Auch wenn Sie nur eines oder wenige Hühner halten, müssen Sie diese beim zuständigen Veterinäramt / Tierseuchenkasse melden! Eine Übersicht (fast) aller zuständigen Veterinärämter der Bundesländer finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Sicherung unserer Gehege und Ausläufe. Senden Sie uns eine E-Mail an eileen@omlet.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern und Kreisen unterschiedlich sein können. Sie sollten sich beim zuständigen Veterinäramt über die für Sie zutreffenden Bestimmungen informieren. Wir können nicht garantieren, dass die oben aufgeführten Vorkehrungen ausreichend sein werden.

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