Vogelgrippe, Geflügelpest, Aviäre Influenza – Das sollten Sie als privater Hühnerhalter beachten
Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung, die durch den Influenza-Virus (H5N8) hervorgerufen wird. Normalerweise kommt die Krankheit nur bei Vögeln vor (daher auch der Name) und in nur wenigen Fällen bei Menschen oder anderen Tieren.
Wenn ein Vogel jedoch erst einmal krank ist, besteht eine sehr große Gefahr, dass andere Vögel sich anstecken können. Eine Verbreitung der Grippe ist daher recht schnell und aggressiv. In jedem Fall endet die Vogelgrippe tödlich bei infizierten Tieren. Ob ein Tier infiziert ist, lässt sich nur schwer sagen. Anzeichen für die Erkrankung können sein: Fieber, Niedergeschlagenheit, Appetitverlust, Legeunlust, nervöse Anzeichen, Schwellungen, blaue Färbung der Kämme und der Kinnlappen (Störung der Blutzirkulation), Husten, Niesen und Durchfall. Oftmals sterben Tiere jedoch auch plötzlich, ohne dass Anzeichen bemerkt werden.
Neben wild lebenden Vögeln können von der Vogelgrippe auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Kleinvögel wie Wellensittiche betroffen sein.
Was bedeutet Stallpflicht / Aufstallungsgebot?
Die Veterinärämter der Bundesländer und Kreise haben in den letzten Tagen und Wochen entweder, nachdem ein Verdachtsfall aufgetreten ist oder auch vorsorglich so genannte Sperrzonen eingerichtet. In diesen Gebieten muss darauf geachtet werden, dass jegliches Geflügel nur an Stellen gehalten werden darf, die für Wirldvögel nicht zugänglich sind. Konkret bedeutet dies, dass ein undurchlässiges Dach vorhanden sein muss und die Tiere engmaschig eingezäunt werden muss, so dass keine wild lebenden Vögel mit den Hühnern etc. in Kontakt kommen können.
Bei begehbaren Ställen und Gehegen müssen in Stall oder Auslauf gesonderte Schuhe getragen werden, die lediglich dafür vorgesehen sind. Diese Schuhe dürfen Stall/Gehege nicht verlassen und müssen nach Eindämmung der Seuche vernichtet werden.
AKTUELL 21. November 2016: Eilverodnung der Bundesregierung
- bis 100 Tiere: Anzahl der verendeten Tiere erfassen
- 100 bis 1000 Tiere: zusätzlich Gesamtzahl der gelegten Eier erfassen
- bis einschließlich 1000 Tiere: Ein- und Ausgänge des Stalles / Geheges gegen unbefugtes Betreten sichern
- betriebsfremde Personen dürfen den Stall / das Gehege nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten
- Schutzkleidung muss nach Gebrauch sofort gereinigt und desinfiziert, Einwegkleidung umgehend entsorgt werden
Wo besteht Stallpflicht?
Fast stündlich werden die Stallpflicht-Gebiete in Deutschland nun ausgeweitet. In den folgenden Bundesländern besteht bereits teilweise die Stallpflicht (Stand 21.11.2016). Dabei sind nicht immer die gesamten Bundesländer betroffen, sondern manchmal nur bestimmte Kreise oder Gebiete. Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nach und nach ergänzt. Sollten Sie sich nicht sicher, ob Ihre Region von der Stallpflicht betroffen ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.
- Schleswig-Holstein (landesweit)
- Hessen (landesweit)
- Rheinland-Pfalz (eine Karte der Risikogebiete in Hessen und Rheinland-Pfalz, herausgegeben vom Umweltministerium finden Sie hier
- Sachsen (landesweit)
- Niedersachsen (In den Landkreisen Friesland, Wittmund und Wesermarsch sowie in der Stadt Wilhelmshaven, Lüchow-Dannenberg in Gebieten entlang der Elbe, Kreis Celle einzelne Gebiete, Raum Hannover Gebiete am Steinhuder Meer, am Mittellandkanal und entlang der Leine, Harburg, Vechta, Cuxhaven, Rotenburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Aurich, Ammerland, Landkreis Osterholz, Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim)
- Mecklenburg-Vorpommern (landesweit)
- Baden Württemberg (Landkreis Konstanz, Bodenseekreis, Bodensee-Oberschwaben, Kreise Biberach und Sigmaringen)
- Bayern (landesweit)
- Brandenburg (Randstreifen um die Niederung der Unteren-Havel-Wasserstraße (Havelland), um den Uferbereich der Peitzer Teichlandschaft (Spree-Neiße) und den Nationalpark Unteres Odertal (Uckermark) )
- Nordrhein-Westfalen (Kreis Lippe – Kalletal, Kreis Kleve, Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kranenburg, Wesel
- Hamburg
- Thüringen (vorsorgliche Stallpflicht in 38 Gebieten, u.a. um die Bereiche der Talsperre Kelbra, der Plothener Teiche, des Rückhaltebeckens Straußfurt bei Erfurt und des Esperstedter Rieds)
So sichern Sie Eglu Hühnerställe, Ausläufe und “Walk In Run” Hühnergehege
Die Maschenweite bei den Ausläufen unserer Eglu Hühnerställe und Hühnervoliere schützt zwar vor vielen Raubtieren wie zum Beispiel dem Fuchs, doch kleine Vögel, wie zum Beispiel Spatzen können mitunter in das Gehege fliegen. Da laut Aufstallungsgebot eine Voliere oder ein Auslauf so präpariert werden müssen, dass die Hühner nicht mit wild lebenden Vögeln in Kontakt kommen, müssen Sie einige Vorkehrungen diesbezüglich treffen:
Abdeckungen
Sowohl für die Ausläufe unserer Hühnerställe, als auch für das Hühnergehege Walk In Run sind verschiedene Wetterabdeckungen erhältlich. Am besten geeignet sind dabei unsere Abdeckungen mit Rinnenkante, da diese lückenlos und sicher miteinander verbunden werden können. Sie sind sowohl als Allwetter- und als Klarsichtvariante erhältlich. Alle verfügbaren Wetterschutzabdeckungen werden komplett mit Spannhaken geliefert, die das Anbringen erleichtern.
Sicherung der Seiten
Verwenden Sie Baumschutznetz, Wildzaun oder Vogelschutznetz, um die Gehegeteile vor kleinen Vögeln wie Spatzen zu sichern. Diese engmaschigen Netze sind in Baumärkten oder online vielerorts erhältlich. Die Maschenweite sollte circa 10 x 10 mm betragen.
Unsere Ställe müssen nicht gesondert gesichert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich nach Reinigung des Stalles oder Kontakt mit den Tieren gründlich die Hände waschen und desinfizieren. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass im Falle einer Ansteckung Ihrer Tiere sich die Krankheit nicht weiter ausbreiten kann.
Desinfektion
Säubern Sie Ihren Stall häufiger und nutzen Sie ein tierschutzsiches Desinfektionsmittel in regelmäßigen Abständen. Ein Spray, welches sowohl reinigt, als auch desinfiziert finden Sie hier.
Müssen Hunde und Katzen zu Hause bleiben?
Im Moment noch nicht. Bisher ist noch keine Übertragung vom H5N8-Virus auf den Menschen nachgewiesen worden. Katzen oder Hunde, die also eventuell in Kontakt mit infizierten Vögeln waren, stellen keine Gefahr dar. Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, sollten Sie vermeiden, dass er direkt mit verendetem Wassergeflügel etc. in Kontakt kommt.
Kann ich mich anstecken?
Eine direkte Ansteckungsgefahr für Menschen besteht derzeit nicht. Doch auch hier sollten Sie direkten Kontakt mit infizierten Tieren vorsorglich vermeiden. Geflügel aus dem Fachhandel kann unbedenklich verzehrt werden, da das Fleisch aus Nutztierställen kontrolliert wird.
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